Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorrang

Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser

Geschäftsvereinbarung.

Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im

Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot

innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Antons Catering angebotenen

Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.

Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und

akzeptiert zu haben.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und

Druckfehler behalten wir uns vor.

3. Lieferung/ Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der

entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum

vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten

Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum

Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und

Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine

Schadensersatzansprüche.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich gem. § 6 Abs. 1Z 27 UStG 1994 exklusive Umsatzsteuer. Diese wird

nicht berechnet, da sich um die Kleinunternehmerregelung handelt.

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab

Rechnungseingang beim Kunden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen

in Höhe von 5% p.a.Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis

maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen. Die Anzahl der

Änderungen des Gesamtangebots belaufen sich auf zwei Anpassungen, Schriftlich oder

mündlich. Ab der dritten Änderung des Gesamtangebots belaufen sich die Kosten auf 30,00€ je

Änderung. Diese werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.

In seltenen Fällen gibt es Lieferschwierigkeiten oder Qualitätsmängel bei der bestellten Ware.

Dadurch ist der Auftragnehmer gezwungen auf ggfls. teurere Ware auszuweichen, um die gleiche

Qualität zu gewährleisten. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt der Grundsatz, dass Verträge

bindend. Gleichwohl sind Preisverhandlungen möglich und beiden Seiten zu empfehlen, wenn

sich die Umstände überraschend ändern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

5. Mängel

Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies

unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er Dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

6. Schadensersatzpflicht des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr,

Chafing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des

bereitgestellten/ gemieteten Equipments.

Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung

gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im

Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen. Nach der Auftragserteilung kann

der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der

Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu

berechnen: Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.

Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 15% des Rechnungsbetrags

Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% des Rechnungsbetrags

Bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% des Rechnungsbetrages

Ab 7 Tagen vor Veranstaltungstermin: 75% des Rechnungsbetrags

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für

diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe

bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller

nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für

den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so

sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehendenKosten zu ersetzen.

7. Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese

zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

8. Termine

Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung

die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem

Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

9. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen

verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer

Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

Um Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist es dem Auftraggeber gestattet die Speisen

nach Bereitstellung auf dem Buffet mitzunehmen. Der Auftragnehmer ist dabei von der Haftung

für die Einhaltung Kühlkette befreit und der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Isernhagen als vereinbart.