Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorrang
Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser
Geschäftsvereinbarung.
Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im
Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Antons Catering angebotenen
Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und
Druckfehler behalten wir uns vor.
3. Lieferung/ Lieferbedingungen
Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum
vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten
Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum
Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und
Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine
Schadensersatzansprüche.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
Die Preise verstehen sich gem. § 6 Abs. 1Z 27 UStG 1994 exklusive Umsatzsteuer. Diese wird
nicht berechnet, da sich um die Kleinunternehmerregelung handelt.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab
Rechnungseingang beim Kunden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen
in Höhe von 5% p.a.Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis
maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen. Die Anzahl der
Änderungen des Gesamtangebots belaufen sich auf zwei Anpassungen, Schriftlich oder
mündlich. Ab der dritten Änderung des Gesamtangebots belaufen sich die Kosten auf 30,00€ je
Änderung. Diese werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.
In seltenen Fällen gibt es Lieferschwierigkeiten oder Qualitätsmängel bei der bestellten Ware.
Dadurch ist der Auftragnehmer gezwungen auf ggfls. teurere Ware auszuweichen, um die gleiche
Qualität zu gewährleisten. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt der Grundsatz, dass Verträge
bindend. Gleichwohl sind Preisverhandlungen möglich und beiden Seiten zu empfehlen, wenn
sich die Umstände überraschend ändern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
5. Mängel
Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er Dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
6. Schadensersatzpflicht des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr,
Chafing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des
bereitgestellten/ gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung
gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im
Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen. Nach der Auftragserteilung kann
der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der
Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu
berechnen: Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 15% des Rechnungsbetrags
Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% des Rechnungsbetrags
Bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% des Rechnungsbetrages
Ab 7 Tagen vor Veranstaltungstermin: 75% des Rechnungsbetrags
Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für
diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe
bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller
nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für
den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so
sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehendenKosten zu ersetzen.
7. Austauschrecht
Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese
zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
8. Termine
Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung
die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem
Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.
9. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen
verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer
Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.
Um Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist es dem Auftraggeber gestattet die Speisen
nach Bereitstellung auf dem Buffet mitzunehmen. Der Auftragnehmer ist dabei von der Haftung
für die Einhaltung Kühlkette befreit und der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Isernhagen als vereinbart.